Bestuhlungspläne nach VStättVO

Die Versammlungsstättenverordnung gilt für Versammlungsräume, die, einzeln oder im Zusammenschluss mit mehreren Räumen, mehr als 200 Besucher fassen. Damit die Zahl der von der Bauaufsicht genehmigten Besucherplätze nicht überschritten wird, muss es Ausfertigungen für die jeweilige Nutzung über die Art der Bestuhlung geben. Auch für die Erstellung von Bestuhlungsplänen sind wir der richtige Ansprechpartner.

Bestuhlungsplan: Variante 1

Bestuhlungsplan: Variante 2

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